KROL & PARTNER
KPI Immobilien GmbH
Neuer Wall 26- 28
20357 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 - 360 97 555
Telefax: +49 (0)40 - 360 97 556
Mobil: +49 01 71 - 400 8 555

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KROL & PARTNER

KPI Immobilien GmbH

Neuer Wall 26- 28
20354 Hamburg

Telefon: +49 (0)40- 360 97 555
Telefax: +49 (0)40- 360 97 556
E-Mail: info@krol-partner.de

Niederlassung Berlin:

Kurfürstendamm 42
10719 Berlin

Telefon: +49 (0)30- 88 62 80 80
Telefax: +49 (0)30- 88 62 49 80
E-Mail: berlin@krol-partner.de


Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 108692
Geschäftsführer:   K. Krol

Berufsaufsichtsbehörde:
Gewerbeerlaubnis gemäß §34c GewO
erteilt durch Wirtschafts- und Ordnungsamt Hamburg
Bezirksamt Hamburg Mitte,  Postfach 102220,  20095 Hamburg

 

 

Allgemeine  Geschäftsbedingungen  von  KROL & PARTNER

1. Angebot

Unsere Angebote erfolgen auf der Grundlage der uns vom Verkäufer Vermieter bzw. Dritten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Unsere Angebote verstehen sich daher freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischen-verkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung zahlt der Angebotsempfänger bei Abschluss des Hauptvertrages durch den Dritten an uns die Provision.

3. Vorkenntnis

Ist dem Angebotsempfänger die Verkäuflichkeit/Vermietbarkeit eines von uns nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich mitzuteilen.

4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Die Firma KROL & PARTNER, KPI Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes oder des von uns benannten Mieters/ Pächters und/oder Käufers zustande gekommen ist. Hierbei genügt ausdrücklich auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich äquivalent zu dem von uns angebotenen Geschäft ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Gleiches gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

6. Provisionssätze

Die nachstehenden Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.

6.1  Vermietung und Verpachtung

bei Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages erhalten wir von Ihnen als Mieter/Pächter — unabhängig von der Laufzeit — eine Provision in Höhe von:

a) Gewerbeobjekte:    3 Bruttomonatsmieten (Bruttomiete = Nettomiete + Heiz- und Betriebskosten)  zzgl. gesetzlicher MwSt.

b) Wohnungen/Häuser: 2 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.

 Bei Vereinbarung von Staffelmieten wird als Bruttomiete die sich aus der Gesamtlaufzeit des Mietvertrages errechnete durchschnittliche monatliche Mietzahlung in Ansatz gebracht, wobei Zuschüsse gleich welcher Art (z. B. mietfreie Zeiten, Bau- und/oder Umzugskostenzuschüsse, etc.) bei der Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Mietzahlung unberücksichtigt bleiben.

6.2   Kauf

Beim Kauf erhalten wir von Ihnen als Käufer von dem erzielten Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen eine Provision in Höhe von  6,25 % inkl. MwSt. 

6.3  Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erhalten wir von Ihnen als Erbbaurechtserwerber vom Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude eine Provision in Höhe von  6,25 % inkl. MwSt. 

6.4   Übertragung von Gesellschaftsrechten

Bei der Übertragung von Gesellschaftsrechten erhalten wir von Ihnen als Erwerber eine Provision in Höhe von  6,25 % inkl. MwSt. vom Vertragswert. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert und der Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude.

6.5  An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten erhalten wir von Ihnen als Erwerber eine Provision in Höhe von  2,0 % inkl. MwSt. vom Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. 


7. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.


8. Fälligkeit

Die jewelige Courtage ist mit dem Zustandekommen eines Vertrages (beim Kauf gilt notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig.  Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5,0 % p. a. über dem Basiszinssatz fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, KROL & PARTNER, KPI Immobilien GmbH, Neuer Wall 26-28, 20345 Hamburg und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so verpflichten Sie sich hiermit, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen und uns auf erstes Verlangen hin eine einfache Vertragsabschrift zu überlassen. 


9. Haftungsausschluss

Da die von uns gemachten Angaben auf Informationen Dritter, insbesondere Grundstückseigentümer oder Vermieter oder deren Vertreter beruhen schließen wir eine Haftung für Richtig- und/oder Vollständigkeit dieser Angaben aus (in jedem Fall haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.


10. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Teile unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

 
11. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» Haftungshinweise / Disclaimer